Zu Gast beim Sozialausschuss:
Hubert Wäschle vom Verein für Jugendhilfe im Landkreis BB e.V. informiert über die Suchthilfe
Der Verein für Jugendhilfe ist 1973 aus der persönlichen Betroffenheit von Eltern und Erziehern, von Fachkräften der Sozialen Arbeit, von Kommunalpolitikern und engagierten Bürgern heraus entstanden.
Heute ist der Verein für Jugendhilfe Träger von über 25 ambulanten, teilstationären und stationären Einrichtungen der Jugendhilfe und der Hilfe für Suchtkranke. Neben wenigen festangestellten Psychologen/Psychotherapeuten arbeiten über 100 Ehrenamtliche – oft ehemals Betroffene – in den 4 Suchthilfezentren im Kreis Böblingen.
Im Durchschnitt sind 1000 – 1200 Patienten dort in Beratung/Therapie. Herr Wäschle berichtete, dass ein Drittel der Arbeit durch die Ehrenamtlichen geleistet wird. Sie werden in einer 100stündigen Helferausbildung auf ihre Aufgabe vorbereitet. Alle Helfer unterliegen der Schweigepflicht und haben Zeugnisverweigerungsrecht.
Die Suchthilfezentren sind Anlauf- und Beratungsstelle für alles zum Thema ‚stoffgebundene Süchte’, also Alkohol, Nikotin, Drogen, Medikamente etc. Die Beratungen sind kostenlos. Für stationäre und teilstationäre Therapien kommen in der Regel die Krankenkassen auf. Zur Beratung kommen sowohl Betroffene als auch Angehörige. Meist sind es die Angehörigen, die den ersten Schritt tun, Suchtkranke werden aber auch oft von ihrem Arbeitgeber geschickt oder von Richtern und Bewährungshelfern.
In der Regel kommt ein Suchtkranker zuerst in eine Motivationsgruppe, um sich dort mit seiner Sucht auseinanderzusetzen, dabei geht es vor allem um Fremdwahrnehmung und Selbstwahrnehmung. Den ersten Kontakt mit Drogen (meist Haschisch) haben die meisten oft schon mit 12 – 13 Jahren, wenn sie zum ersten Mal in die Beratungsstelle kommen, sind sie im Durchschnitt 18 Jahre alt.
Neben den Motivationsgruppen gibt es auch Substitutionsgruppen für Suchtkranke, die mit Methadon substituiert werden. Sie bekommen die Ersatzdroge, müssen aber eine psychosoziale Beratung machen.
Außerdem gibt es verschiedene Beratungsgruppen für Angehörige, z.B. für Frauen von alkoholabhängigen Männern oder für Eltern drogenabhängiger Kinder.
Auch stationäre Langzeittherapien und teilstationäre Modelle werden vom Verein für Jugendhilfe unterstützt. Dabei beginnt jede Behandlung in der Regel mit der Entgiftung, anschließend folgt die stationäre bzw. ambulante Behandlung, immer begleitet von Gruppenarbeit, in der der Suchtkranke lernen muss, ein drogenfreies Leben zu führen und wieder die Verantwortung für sich selbst zu übernehmen.
Der Verein für Jugendhilfe arbeitet unter anderem ganz eng mit dem Jobcenter zusammen, da Suchtkranke sehr oft komplett aus dem Arbeitsleben herausfallen, aber auch mit dem Jugendamt, vor allem, wenn es darum geht, Kinder drogenabhängiger Eltern in Pflegefamilien unterzubringen. Der Verein unterstützt verschiedene Selbsthilfegruppen, wie z.B. den Freundeskreis für Suchtkrankenhilfe oder die Elternkreise für Eltern von gefährdeten und suchtkranken Jugendlichen. Er wird finanziert duch den Landkreis, den evangelischen Diakonie-Verband und durch Spenden.
Mehrfach betonte Herr Wäschle, dass die Suchthilfezentren für jeden offen stehen und dass man auch schon bei kleinen Verdachtsmomenten im Verwandten- oder Bekanntenkreis die kostenlosen Beratungen in Anspruch nehmen sollte, um den richtigen Weg im Umgang mit dem Suchtkranken zu lernen. Wichtig ist es, Betroffene auf ihr Suchtproblem anzusprechen, denn Suchtkranke denken oft, dass die Umwelt nichts merkt und werden sich ihrer Lage oft erst bewusst, wenn andere ihnen sagen, dass sie darunter leiden.
Für den Sozialausschuss: Jutta Stäbler
Weitere Informationen finden Sie hier: Jugend- und Drogenhilfe