Jugendschutz"Ich schütze Kinder und Jugendliche"

Unter diesem Leitwort hat es sich die Seelsorgeeinheit Schönbuchlichtung zur Aufgabe gemacht ein Schutzkonzept zu entwickeln, das sich mit dem Thema „Kindeswohl“ und „Kindeswohlgefährdungen“ in der kirchlichen Kinder- und Jugendarbeit befasst. Dieses Schutzkonzept wurde von allen Kirchengemeinderäten der Schönbuchlichtung beschlossen.

Hintergrund dafür ist zum einen eine Gesetzesänderung im Sozialgesetzbuch VIII (Kinder- und Jugendhilfegesetz), die den freien Trägern von Kinder- und Jugendarbeit, zu welchen auch die Kirchen zählen, vorschreibt, ihre ehrenamtlichen und hauptberuflichen Mitarbeiter in der Kinder- und Jugendarbeit mit dem Thema Kindeswohl vertraut zu machen und Maßnahmen zu ergreifen, die den Schutz von Kindern und Jugendlichen betreffen.

Zum zweiten hat ein bischöfliches Gesetz der Diözese Rottenburg-Stuttgart diese Vorgaben aufgegriffen und für den kirchlichen Kontext angepasst.

Als Kirche tragen wir eine besondere Verantwortung für die jungen Menschen und alle Schutzbefohlenen, die uns anvertraut sind. Die kirchliche Jugendarbeit in den Gemeinden der Seelsorgeeinheit Schönbuchlichtung bietet eine Gemeinschaft und Lebensräume, in welchen Glaube, ganzheitliches Lernen und Handeln Raum finden und die Kinder und Jugendliche ihre Persönlichkeit, ihre Fähigkeiten und Begabungen entfalten können.

Wir treten entschieden dafür ein, Mädchen und Jungen vor Kindeswohlgefährdung zu schützen und den Zugriff auf Kinder für Täter und Täterinnen in den eigenen Reihen so schwer wie möglich zu machen. Der Schutz der Kinder und Jugendlichen steht für uns an erster Stelle.
Im Vordergrund steht dabei eine Kultur der Achtsamkeit und der Verantwortungsübernahme.

Das Schutzkonzept der Seelsorgeeinheit beinhaltet folgende Punkte:

  Jeder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit wird zum Thema Kindeswohl von der Jugendreferentin geschult.

  Jeder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit muss einen Verhaltenskodex, eine Selbstauskunfts- oder Selbstverpflichtungserklärung unterschreiben und in manchen Fällen ein erweitertes polizeiliches Führungszeugnis vorlegen.

  Jeder ehrenamtlich Tätige in der Kinder- und Jugendarbeit ist darüber informiert, an wen er sich wenden kann, sollten ihm Ungereimtheiten auffallen.

Bei Fragen oder Anregungen können Sie sich gerne an die Jugendreferentin Manuela Bittner wenden.

 

Bei Verdachtsfällen von Kindeswohlgefährdungen können sich die Jugendleiterinnen und Jugendleiter, Eltern, Angehörige sowie alle Gemeindemitglieder melden bei

● Pfarrer Anton Feil, Tel. 07031-7470-20, E-Mail: Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!

Kinderschutzteam des BJA / BDKJ: Alexandra Guserle, Dorothee Heller, Sonja Lawan Diese E-Mail-Adresse ist vor Spambots geschützt! Zur Anzeige muss JavaScript eingeschaltet sein!,
  Tel.: 0151 53 78 14 14

● Hotline der Diözese Rottenburg-Stuttgart für Opfer sexuellen Missbrauchs, Tel.: 0800 120 1000

 

„Ich schütze Kinder und Jugendliche“